Nachhaltigkeit
Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die NFS Capital AG (im Folgenden: “NFSC”) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Unter dem Begriff „Kunde/-n“ sind je nach Dienstleistung KVGs, Fonds oder Anleger, die von der NFSC verwaltet werden, zu verstehen.
Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale in Anlagestrategien oder für Finanzprodukte ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt:
1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken aus den genannten Bereichen:
Umwelt: In Folge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region könnte den Pegel von Flüssen so weit sinken lassen, dass der Transport von Waren auf diesen Flüssen beeinträchtigt werden könnte, was zu einer Unterbrechung in der Lieferkette führen könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen können sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Risiken in diesem Bereich sind u.a. die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.
Bei Staatsanleihen beziehen sich die Risiken darauf, wie die Regierung eines Staates mit Nachhaltigkeitsrisiken umgeht, z.B. ob die Todesstrafe angewendet wird, ein hoher Korruptionsanteil besteht, wie hoch die Anstrengungen für den Klimaschutz sind usw.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. Auch mittelbare Auswirkungen sind möglich, z.B. wenn Unternehmen für von ihnen verursachte Umweltschäden Strafzahlungen zu leisten haben.
2. ESG im Unternehmen NFSC
Als Unternehmen möchte die NFSC einen Beitrag dazu leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Dabei beachtet die NFSC Nachhaltigkeitsziele in ihrer eigenen Unternehmensorganisation.
Die NFSC möchte die ESG-Faktoren nicht nur mittelfristig innerhalb des Vermögensanlageprozesses berücksichtigen, sondern integriert diese bereits heute in ihren Arbeitsalltag. Das Nachhaltigkeitsmanagement ist bei der NFSC direkt auf Geschäftsführungsebene angesiedelt. Die NFSC legt Wert auf ressourcenschonende Prozesse und arbeitet an einem Konzept zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks. Sie kümmert sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und engagiert sich gesellschaftlich, u.a. durch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Vereinigungen. Die NFSC ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Compliance Management System zu unterhalten, um die Einhaltung von bestimmten Regeln und Richtlinien zu gewährleisten. Der Compliance-Beauftragte ermittelt im Rahmen der regelmäßigen Risikoanalyse das Risikoprofil der NFSC als Wertpapierinstitut im Hinblick auf bestehende Compliance-Risiken.
Bei ihren Investitionsentscheidungen bezieht die NFSC Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:
Zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen wird die NFSC die Berichterstattung von Emittenten zu den nicht finanziellen Risiken berücksichtigen. Dabei kann sich die NFSC auch der Auswertung Dritter (z.B. Datenbanken) bezüglich der jeweiligen Emittenten bedienen. Hinsichtlich des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Aspekte wird sich die NFSC auch an den Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden orientieren. Bei der Beurteilung der klassischen ESG-Risiken besteht in den meisten Fällen ein Beurteilungsspielraum. Jede Investitionsentscheidung ist folglich gesondert zu prüfen. Im Abwägungsprozess werden zunächst das voraussichtliche Ausmaß des Schadens bei Eintritt des Risikos und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos selbst beurteilt. Da Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund ihrer Natur nicht durchgehend quantifiziert bzw. in Währungseinheiten monetarisiert werden können, verwendet die NFSC auch qualitative Einschätzungen Dritter.
3. Information zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen
Neben der Berücksichtigung von ESG-Gesichtspunkten im Arbeitsalltag besteht das Ziel, die Kunden der NFSC für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Auflage von Vermögensverwaltungsstrategien wurden bereits in der Vergangenheit die Entwicklungen in Richtung nachhaltige Kapitalanlagen aufgenommen. Somit können wir bereits heute für die Wünsche und Vorstellungen von Kunden zum Thema ESG ein adäquates Angebot unterbreiten und diese darauf hinweisen.
Bedürfnis der Kunden nach Berücksichtigung von ESG-Kriterien
Beim Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages wird jeder Kunde entsprechend seines Wissensstandes anhand einer eigens zu diesem Zweck erstellten Kundeninformationsbroschüre aufgeklärt. Über einen mehrstufigen Abfrageprozess sollen die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfasst werden. Wenn ein Kunde sich dafür entscheidet, Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, dann kann er diesen Wunsch auf drei unterschiedliche Arten spezifizieren, wobei die Möglichkeiten sich untereinander nicht ausschließen. Sobald ein Kunde die Berücksichtigung von ESG-Kriterien wünscht, bietet die NFSC Strategien an, die beinhalten, im Rahmen nachhaltiger Investitionsentscheidungen Finanzinstrumente zu identifizieren, deren Emittenten (bei Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen, Genussscheinen und Investmentfonds mit diesen Instrumenten) sich im Rahmen ihres Wirtschaftens (bzw. bei Staatsanleihen im Rahmen ihrer Politik) um Nachhaltigkeit bemühen oder auf bestehende Nachhaltigkeitsrisiken reagieren. Das potenzielle Anlageuniversum kann groß und vielfältig sein, daher greift die NFSC auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden und die Daten anerkannter Analysten und Ratinganbieter zurück. Diese können z.B. bestimmte Investitionen von vorneherein ausschließen. Zudem geben sie einen ersten Überblick darüber, wie effektiv die ESG-Praktiken und -Ansätze der Zielinvestments sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt die NFSC bei Investmentfonds, Aktien, Anleihen und Zertifikaten diejenigen, die in puncto ESG überdurchschnittlich bewertet werden.
Die Netfonds Gruppe hat ein Nachhaltigkeitskonzept entwickelt, das die Basis für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden bildet. Das Netfonds Nachhaltigkeitskonzept wird insofern entsprechend den Entwicklungen der Gesetzgebung und der Umsetzung durch die Marktteilnehmer laufend angepasst werden. Ziel soll es sein, Nachhaltigkeitsaspekten und der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Anlageberatungstätigkeiten – einschließlich Vermögensverwaltungstätigkeiten - auf Nachhaltigkeitsfaktoren mehr Gewicht zu verleihen.
Die NFSC plant für sämtliche Finanzprodukte mit verschiedenen Datenbankanbietern zusammenzuarbeiten, um in diesen Datenbanken anhand verschiedener Kriterien Produkte zu identifizieren, die den Präferenzen möglichst entsprechen. Dabei wird dann eine Vielzahl von Einzelkriterien berücksichtigt werden, die den Kategorien Umwelt, Unternehmensführung und Soziales zugeordnet werden. Entsprechende Datenbanken befinden sich noch im Aufbau. Derzeit nutzt die NFSC von ISS ESG bereitgestellte Daten für die Kategorisierung von Finanzprodukten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. ISS ESG ist der Responsible-Investment-Bereich von Institutional Shareholder Services Inc. Es ist geplant, mit weiteren Datenbankanbietern zusammenzuarbeiten und ab Anfang 2023 für alle Finanzprodukte auf entsprechende Informationen zugreifen zu können.
Die Investitionsentscheidungen der NFSC können trotz des Vorgehens der NFSC nachteilige Auswirkungen auf Umwelt-, soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der der NFSC von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen kann die NFSC nicht übernehmen.
Künftig verstärkte Berücksichtigung von ESG-Kriterien in den Strategien geplant
Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Vor diesem Hintergrund hat die NFSC im Interesse ihrer Vermögensverwaltungskunden größtes Interesse daran, künftig eine dauerhafte Strategie zu entwickeln, Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren und dies mittelfristig auch zu bewerben.
In als nachhaltig beworbenen Strategien werden bei der Produktauswahl die Kriterien Ökologie, Ethik und Soziales besonders berücksichtigt. Die NFSC legt strenge Auswahlkriterien für die Nachhaltigkeit an. Hierzu greift die NFSC auf heute schon am Markt anerkannte Bewertungsmethoden und ESG-Siegel zurück. Im zweiten Schritt erfolgt ein mathematisches Auswahlmodell. Details zu den ökologischen oder sozialen Merkmalen der als nachhaltig beworbenen Strategien können spezifisch zu der jeweiligen Strategie bei der NFSC abgefragt werden.
Derzeit finden erhebliche aufsichtsrechtliche Umwälzungen im Themenbereich ESG/Nachhaltigkeit statt. Der europäische aber auch der deutsche Gesetzgeber schaffen eine Vielzahl neuer Regelungen. Die Rechtsanwendung ist derzeit noch geprägt von Unklarheiten. Auf EU-Ebene wurden verbindliche Standards zur Beurteilung und Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien bislang nur in Teilbereichen verabschiedet. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Unsicherheiten hat die NFSC entschieden, die weitere strategische Ausrichtung, ESG-Gesichtspunkte in die Vermögensverwaltungstätigkeit nicht nur zu integrieren, sondern auch aktiv werblich in den Vordergrund zu stellen, vorerst aufzuschieben. Die NFSC möchte abwarten, bis die aufsichtsrechtlichen Anforderungen klarer erkennbar sind und bis sich auf Grundlage dieser aufsichtsrechtlichen Regelungen Marktstandards auch im Bereich der Bewertung von ESG-Qualitätskriterien herausgebildet haben.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken wird die NFSC mittelfristig versuchen, Anlagen in solche Unternehmen und Finanzprodukte zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien wird die NFSC dann in der Lage sein, Produktportfolien konsequent auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu wird die NFSC auf die dann im Markt anerkannten Bewertungsmethoden und ESG-Siegel zurückgreifen.
Neue Maßnahmen und Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken werden laufend an dieser Stelle veröffentlicht.
4. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Bis auf Weiteres werden sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei der Vermögensverwaltung durch die NFSC nur dann berücksichtigt, wenn diese als Wünsche oder Bedürfnisse vom Kunden bei der Abfrage seiner Nachhaltigkeitspräferenzen benannt werden.
Es werden derzeit sukzessive Gesetzes- und Verwaltungsregelungen erlassen, die den Umgang mit diesen Faktoren regeln. Die Marktteilnehmer haben gerade erst begonnen, Bewertungsmethoden, ESG-Siegel, geeignete Nachhaltigkeits-Filter sowie Produkt- und Dienstleistungsangebote mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit zu entwickeln, die die gerade erfolgende Rechtsentwicklung hinreichend berücksichtigen.
5. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütung der Mitarbeiter sowie Strategieberater der NFSC orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den empfohlenen Anlagen einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird. Wenn Produktanbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung fördern, wird diese an den Kunden vollständig ausgekehrt.
Typologie für nachhaltige Finanzprodukte der Hamburger Vermögen
Typologie für nachhaltige Finanzprodukte der NFSC
Seit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) werden auf Produktebene drei Kategorien voneinander unterschieden:
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Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8-Produkt, „light green“)
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Finanzprodukte mit einem angestrebten Nachhaltigkeitsziel (Artikel 9-Produkt, „dark green“)
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Sonstige Finanzprodukte (Artikel 6-Produkte)
Der Unterschied zwischen Artikel 8- und Artikel 9-Produkten ergibt sich aus der Gestaltung und Vermarktung des Produktes. Verwaltete Portfolien und Vermögensverwaltungsstrategien gelten als Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung.
Artikel 9-Produkte:
Artikel 9-Produkte streben neben finanziellen Renditezielen auch die Erreichung von ökologischen bzw. sozialen Zielen („angestrebtes Nachhaltigkeitsziel“) an und berichten über die erzielte Wirkung (bspw. Reduktion von CO2-Emissionen oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum), sog. „Impact Investment“.
Erfordernisse:
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Wenn ein Index als Referenzwert bestimmt wurde, müssen Angaben dazu gemacht werden, wie der bestimmte Index auf das angestrebte Ziel ausgerichtet ist, und warum und wie sich der bestimmte, auf das betreffende Ziel ausgerichtete Index von einem breiten Marktindex unterscheidet.
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Wurde kein Index als Referenzwert bestimmt, so müssen die offenzulegenden Informationen Erläuterungen dazu enthalten, wie das angestrebte Ziel zu erreichen ist.
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Wird mit einem Finanzprodukt eine Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt, so enthalten die offenzulegenden Informationen eine ausführliche Erklärung dazu, wie die Ziele geringer CO2-Emissionen zur Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris gewährleistet werden.
Artikel 8 Produkte:
Berücksichtigen lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung.
Erfordernisse:
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Angaben dazu, wie diese Merkmale erfüllt werden;
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wenn ein Index als Referenzwert bestimmt wurde, Angaben dazu, ob und wie dieser Index mit diesen Merkmalen vereinbar ist, sowie Angaben dazu, wo eine Beschreibung der Methode zur Berechnung des genannten Indexes zu finden ist.
Für Artikel 8- und Artikel 9-Produkte gilt gleichermaßen:
Beide Produktkategorien müssen neben einer obligatorischen Beschreibung, wie ökologische/soziale Merkmale berücksichtigt werden (Artikel 8-Produkt) bzw. das nachhaltige Investitionsziel verfolgt wird (Artikel 9-Produkt), ebenfalls Angaben zu Methoden der Bewertung, Messung und Überwachung derlei Ausgestaltungsmerkmale machen. Ferner sind neben einem Ausweis über den Anteil an EU-Taxonomie-konformer Anlagen Angaben zur Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale (Artikel 8-Produkt) bzw. zur Gesamtnachhaltigkeitswirkung (Artikel 9-Produkt) verpflichtend.
Die Berücksichtigung der Merkmale bzw. die Zielerreichung der Nachhaltigkeitswirkung sollten möglichst anhand von Indikatoren quantifiziert und mit einem Index oder einer Benchmark verglichen werden.
Unabhängig von der Kategorisierung muss für alle Finanzprodukte in den vorvertraglichen Informationen dargelegt werden, in welcher Art und Weise Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und welche Auswirkungen auf die Rendite des Finanzproduktes erwartet werden (Artikel 6). Darüber hinaus ist für alle Produkte offenzulegen, inwiefern nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden (Artikel 7).
Die jeweiligen Angaben sind nicht nur in die vorvertraglichen Informationen (z.B. Factsheets) aufzunehmen, sondern zusätzlich auch auf Webseiten und in regelmäßigen Berichten zu publizieren.
Für die Strategien der NFSC gilt: Sofern diese die Begriffe „Nachhaltig“ oder „Green“ im Namen tragen, handelt es sich um Artikel 8 Produkte. Artikel 9 Produkte werden zur Zeit nicht angeboten. Alle anderen Strategien sind Artikel 6 Produkte.
Die zum Vergleich herangezogenen Indizes „Dax“ und „Rex“ berücksichtigen keine Nachhaltigkeitsfaktoren und können somit lediglich zum Vergleich einer Wertentwicklung herangezogen werden, die diese Kriterien nicht berücksichtigen.
Zur Auswahl der Zielinvestments der Strategien werden zur Zeit unterschiedliche Datenquellen herangezogen, unter anderem die Kriterien des FNG Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (www.forum-ng.org) und von ISS ESG bereitgestellte Daten für die Kategorisierung von Finanzprodukten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Der Einsatz einer einheitlichen Datenbank ist derzeit in Planung und soll bis zum Jahresanfang 2023 umgesetzt werden.
Stand: 1.September 2022